Öffentliche Finanzen
Seit Ende der 1980er Jahre hat das NIW die Finanzsituation des Landes Niedersachsen und insbesondere der niedersächsischen Kommunen intensiv beobachtet und kommentiert. Dabei ging es vor allem darum, Ursachen für die Verengung kommunaler Finanzierungsspielräume aufzuspüren und grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
1998 wurde das Institut mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen betraut: Nachdem der Niedersächsische Staatsgerichtshof 1997 zum zweiten Mal binnen kurzer Frist wesentliche gesetzliche Grundlagen des Finanzausgleichs für verfassungswidrig erklärt hatte, stand fest, dass eine grundsätzlich neue Konzeption zu entwickeln war. In der Nachfolge sind Gutachten zu Fragen des Finanzausgleichs vom Staatsministerium der Finanzen im Freistaat Sachsen, im Freistaat Bayern sowie vom sächsischen Städte- und Gemeindetag in Auftrag gegeben worden. Diese Arbeiten richten sich vorrangig auf Einzelaspekte innerhalb des jeweiligen Finanzausgleichsrechts. Im Vordergrund standen dabei Probleme der Bedarfsbestimmung (in Bayern auch der Steuerkraftermittlung) sowie Möglichkeiten der Verstetigung der Ausgleichsmasse, deren vertiefte Untersuchung die Diskussionen um kommunale Finanzausgleichssysteme nochmals vorangebracht hat.
Grundlage der Analysen ist bisher vielfach die Betrachtung mittel- bis langfristiger Entwicklungen von Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen der kommunalen Haushalte gewesen. Aktuell werden solche Untersuchungen durch die Umstellung der kommunalen Rechnungslegung von der Kameralistik auf die Doppik erschwert. Die Entwicklung eines Untersuchungsrasters, die trotzdem auch weiterhin die Dokumentation längerer Beobachtungszeiträume erlaubt, zählt zu den Herausforderungen der näheren Zukunft.


